VW-Abgasskandal: Deutsche Käufer als Kunden zweiter Klasse

Düsseldorf (ots)
Quelle: Rogert und Ulrich

Am vergangenen Freitag wurde veröffentlicht, dass der Volkswagen-Konzern bereit ist, die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge von US-amerikanischen Käufern zurückzukaufen. Der Rückkauf soll zu dem Wert der Fahrzeuge vor Bekanntwerden des Abgasskandals im vergangenen September erfolgen. Ferner soll jeder Betroffene US-Bürger 5.000 USD als pauschalierten Schadenersatz erhalten. Für deutsche und europäische Kunden verschließt sich der Konzern hingegen nach wie vor jeglichen Einigungsbemühungen. Vielmehr werden die Ansprüche der Kunden in Bausch und Bogen zurückgewiesen. Großkanzleien werden stattdessen damit beauftragt, dafür zu sorgen, dass nach Möglichkeit sämtliche Klagen abgewiesen werden.

Das geht aus einem Bericht von Rogert und Ulrich hervor. Dennoch sehen Anwälte gute Erfolgsaussichten vor Gericht.

Die Anwälte Rogert und Ulrich vertreten hunderte Geschädigte in gleich gelagerten Fällen.
Da es sich vor dem LG Bochum um ein Fahrzeug innerhalb der Gewährleistungsfrist handele, könne über andere Fälle nicht gegen Autohäuser, sondern gegen VW wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung keine Aussage abgeleitet werden.

Im März hatte das Landgericht der Klage eines Klägers nicht entsprochen. Hierbei hatte der Kläger jedoch den Autohändler und nicht VW selbst verklagt. Der Richter war der Auffassung das es sich bei dem Mangel um eine Software handele, der mit wenig Aufwand beseitigt werden könne.